gmbh firmen kaufen Firmengründung GmbH Urteil Gesellschaftskauf gmbh kaufen in der schweiz

Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Zita Gärtner Garagenbau Ges. mit beschränkter Haftung – BGH vom 8.6.1956 – Az. o 879 cH 4671/13

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Zita Gärtner Garagenbau Ges. mit beschränkter Haftung einem Geschäftspartner Altfried Pfefferkorn Handwerkerdienste Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Altfried Pfefferkorn Handwerkerdienste Gesellschaft mit beschränkter Haftung), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Zita Gärtner Garagenbau Ges. mit beschränkter Haftung nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Zita Gärtner Garagenbau Ges. mit beschränkter Haftung nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 8.6.1956
Aktenzeichen: U 702 ET 2107/20
ZInsO 1994, 13112