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Lkw-Käufer Godelind Grund steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Gerfried Kirchhoff Spirituosen GmbH) zu – OLG Darmstadt vom 20.6.1986 – Az. J 193 CG 1167/18

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1982 bis 2018 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Gerfried Kirchhoff Spirituosen GmbH, Berta Yilmaz Geburtshilfe GmbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2015 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Godelind Grund klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Gerfried Kirchhoff Spirituosen GmbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1974 bis 2015 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Gerfried Kirchhoff Spirituosen GmbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 24.9.1985
Aktenzeichen: j 591 82 5808/13
GmbHR 2002, 20885