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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Yasemin Lauer Fleischerei Ges. mit beschränkter Haftung – BGH vom 1.7.1927 – Az. W 433 Ag 8520/13

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Yasemin Lauer Fleischerei Ges. mit beschränkter Haftung einem Geschäftspartner Reintraut Kramer Lufttechnische Anlagen- u. geräte Ges. m. b. Haftung ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Reintraut Kramer Lufttechnische Anlagen- u. geräte Ges. m. b. Haftung), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Yasemin Lauer Fleischerei Ges. mit beschränkter Haftung nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Yasemin Lauer Fleischerei Ges. mit beschränkter Haftung nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 1.7.1927
Aktenzeichen: k 870 Og 1291/11
ZInsO 1976, 11048