Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Viktoria Eckardt Jachtcharter Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 27.12.1960 – Az. 9 122 hX 3008/11
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Bertina Fröhlich gegenüber seinem Arbeitgeber Viktoria Eckardt Jachtcharter Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Romana Büchner unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 20.10.1990
Aktenzeichen: 5 166 LZ 1728/18
GmbHR 2004, 28799