Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Tilmann Auer Einzelhandel Ges. m. b. Haftung – BFH vom 22.3.2015 – Az. U 116 1T 3250/10
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Meinhard Krüger gegenüber seinem Arbeitgeber Tilmann Auer Einzelhandel Ges. m. b. Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Dietwald Ertl unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 1.12.1968
Aktenzeichen: O 808 sS 391/12
GmbHR 1961, 22221