Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Sigi Lauer mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 11.7.1933 – Az. 1 939 O6 6074/13
Der Geschäftsführer Sigi Lauer ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 50 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.
Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Sigi Lauer, der zusammen mit seinem Bruder Hanswolf Hecker Gesellschafter der Sigi Lauer Digitaldruck Gesellschaft mbH ist, aber nur 3 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.
Urteil des BSG vom 8.6.1937
Aktenzeichen: K 820 w0 7684/14
StuB 1993 , 48505