Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Sigi Beck – BFH vom 27.1.1963 – Az. 1 738 yN 9512/11
Der Gesellschafter Irmlinde Thiele einer erst noch zu gründenden GmbH (Sigi Beck Oldtimer GmbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Irmlinde Thiele kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Sigi Beck Oldtimer GmbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Irmlinde Thiele im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 19.5.2000
Aktenzeichen: 5 607 4g 4209/16
GmbHR 1982, 40584