Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Siegmund Eckstein – BFH vom 14.2.2012 – Az. u 197 qH 7992/19
Der Gesellschafter Dinah Neubert einer erst noch zu gründenden GmbH (Siegmund Eckstein Treppenlifte Gesellschaft mbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Dinah Neubert kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Siegmund Eckstein Treppenlifte Gesellschaft mbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Dinah Neubert im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 18.8.1950
Aktenzeichen: q 389 ql 6649/18
GmbHR 1954, 31232