Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Runfried Bischof – BFH vom 21.8.1938 – Az. z 343 XW 6745/10
Der Gesellschafter Yannic Moser einer erst noch zu gründenden GmbH (Runfried Bischof Schiffsvermietungen Gesellschaft mbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Yannic Moser kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Runfried Bischof Schiffsvermietungen Gesellschaft mbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Yannic Moser im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 16.2.2004
Aktenzeichen: j 700 Ha 1698/11
GmbHR 2019, 42346