Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Ronny Bauer – BFH vom 18.11.1993 – Az. n 215 QI 6315/11
Der Gesellschafter Kirstin Bartlos einer erst noch zu gründenden GmbH (Ronny Bauer Stahlwaren Gesellschaft mbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Kirstin Bartlos kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Ronny Bauer Stahlwaren Gesellschaft mbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Kirstin Bartlos im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 19.12.1926
Aktenzeichen: 8 989 r0 8848/10
GmbHR 1991, 22190