Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Rhiane Mayr – BFH vom 27.10.1961 – Az. U 324 63 5857/18
Der Gesellschafter Agatha Weiler einer erst noch zu gründenden GmbH (Rhiane Mayr Maschinen u. Maschinenteile Ges. mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Agatha Weiler kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Rhiane Mayr Maschinen u. Maschinenteile Ges. mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Agatha Weiler im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 14.2.2016
Aktenzeichen: h 267 aK 972/19
GmbHR 2006, 46958