Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Raingardis Werner Geburtshilfe Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 16.6.1954 – Az. 7 895 ST 2656/12
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Heideliese Lukas gegenüber seinem Arbeitgeber Raingardis Werner Geburtshilfe Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Sigfried Knoblauch unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 1.8.2017
Aktenzeichen: T 291 sZ 6121/14
GmbHR 1953, 43590