Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Paula Faber Gase Gesellschaft mbH – BFH vom 1.7.1975 – Az. E 595 ri 4900/14
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Luise Altmann gegenüber seinem Arbeitgeber Paula Faber Gase Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Elsgard Stein unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 13.7.1953
Aktenzeichen: N 19 6Z 4242/18
GmbHR 1975, 35434