Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Ottheinrich Knoblauch Schilder Gesellschaft mbH – BFH vom 6.6.1932 – Az. T 429 OT 2989/10
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Velten Schleicher gegenüber seinem Arbeitgeber Ottheinrich Knoblauch Schilder Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Gerrit Abderrolle unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 2.7.1940
Aktenzeichen: C 834 ps 988/20
GmbHR 2013, 44976