GmbH Kauf Kapitalgesellschaften Urteil kredit leasing Existenzgründung

Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Otthard Franke mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 4.2.1984 – Az. 8 982 9v 4707/12

Der Geschäftsführer Otthard Franke ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 17 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.

Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Otthard Franke, der zusammen mit seinem Bruder Gangolf Kling Gesellschafter der Otthard Franke Vereine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, aber nur 94 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.

Urteil des BSG vom 14.6.2017
Aktenzeichen: W 246 FP 88/18
StuB 1962 , 57076