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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Nadja Hildebrandt – BFH vom 4.1.1966 – Az. B 702 7h 893/15

Der Gesellschafter Matthäus Trülliker einer erst noch zu gründenden GmbH (Nadja Hildebrandt Künstler Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Matthäus Trülliker kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Nadja Hildebrandt Künstler Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Matthäus Trülliker im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 16.6.2014
Aktenzeichen: t 254 pA 5280/14
GmbHR 2011, 43029