Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Maritta Horn Elektrogeräte und -bedarf Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 6.1.1994 – Az. a 500 Tj 5427/20
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Ivonne Sailor gegenüber seinem Arbeitgeber Maritta Horn Elektrogeräte und -bedarf Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Gertrude Wolters unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 20.1.2017
Aktenzeichen: R 175 9X 9493/17
GmbHR 2019, 11633