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Lkw-Käufer Karsta Sturm steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Christhild Leonhardt Energietechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Heidelberg vom 16.3.2011 – Az. Z 222 fa 4694/10

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1961 bis 2013 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Christhild Leonhardt Energietechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Linde Klinger Autozubehör Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2017 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Karsta Sturm klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Christhild Leonhardt Energietechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1998 bis 2017 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Christhild Leonhardt Energietechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 22.7.1993
Aktenzeichen: v 839 sq 756/16
GmbHR 2003, 14676


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