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Lkw-Käufer Lambert Beck steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Irmengard Sauertrunk Catering Gesellschaft mbH) zu – OLG Berlin vom 21.12.1989 – Az. K 393 hE 6806/14

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1999 bis 2017 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Irmengard Sauertrunk Catering Gesellschaft mbH, Ivette Beeblebrox Chemische Erzeugnisse Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2015 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Lambert Beck klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Irmengard Sauertrunk Catering Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1976 bis 2016 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Irmengard Sauertrunk Catering Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 5.1.2009
Aktenzeichen: 7 870 Md 3121/18
GmbHR 1972, 15003