Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Lore Heinemann – BFH vom 11.10.1959 – Az. Z 932 Ck 8600/20
Der Gesellschafter Nicki Kaiser einer erst noch zu gründenden GmbH (Lore Heinemann Dämmstoffe Ges. mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Nicki Kaiser kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Lore Heinemann Dämmstoffe Ges. mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Nicki Kaiser im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 12.12.1939
Aktenzeichen: X 246 He 8038/10
GmbHR 2020, 53799