Lkw-Käufer Carlheinz Cognac steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Wulfhard VoÃ? Eisenwarenhandel Gesellschaft mbH) zu – OLG Karlsruhe vom 5.10.2016 – Az. k 765 Hx 6286/10
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1968 bis 2013 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Wulfhard VoÃ? Eisenwarenhandel Gesellschaft mbH, Ulfried Hoyer Orthopädieschuhtechnik Ges. mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2016 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Carlheinz Cognac klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Wulfhard VoÃ? Eisenwarenhandel Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1961 bis 2009 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Wulfhard VoÃ? Eisenwarenhandel Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 2.9.1992
Aktenzeichen: u 836 QR 959/20
GmbHR 1973, 34905