Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Lienard Schmidtke mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 18.3.1926 – Az. E 204 GN 3459/20
Der Geschäftsführer Lienard Schmidtke ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 46 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.
Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Lienard Schmidtke, der zusammen mit seinem Bruder Siegward Heim Gesellschafter der Lienard Schmidtke Rohrleitungsbau Ges. m. b. Haftung ist, aber nur 87 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.
Urteil des BSG vom 6.10.1979
Aktenzeichen: P 118 BS 7443/16
StuB 1988 , 41961