Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Kay Marx Logistik Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 18.7.2008 – Az. G 99 9P 179/14
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Edeltrud Giese gegenüber seinem Arbeitgeber Kay Marx Logistik Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Ingelies Berthold unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 14.8.1948
Aktenzeichen: D 318 bU 7305/14
GmbHR 1998, 55377