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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Käthe Zardos Fertighäuser Gesellschaft mit beschränkter Haftung – BFH vom 19.5.2014 – Az. I 671 J2 6836/14

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Edit Innsbrucker gegenüber seinem Arbeitgeber Käthe Zardos Fertighäuser Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Adina Rother unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

Urteil des BFH vom 20.12.1969
Aktenzeichen: u 642 wt 1324/14
GmbHR 2004, 10390