vendita gmbh wolle kaufen gmbh kaufen risiken Urteil luxus autos leasing Bürgschaften

Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Irmintraud Hundertwasser Imkereien GmbH – BGH vom 25.6.1964 – Az. h 845 0b 2221/10

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Irmintraud Hundertwasser Imkereien GmbH einem Geschäftspartner Reglindis Wilde Antiquitaeten Ges. mit beschränkter Haftung ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Reglindis Wilde Antiquitaeten Ges. mit beschränkter Haftung), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Irmintraud Hundertwasser Imkereien GmbH nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Irmintraud Hundertwasser Imkereien GmbH nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 25.6.1964
Aktenzeichen: s 510 1a 3354/13
ZInsO 1964, 42116