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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Ireneus Gehrmann Automaten Gesellschaft mbH – BFH vom 5.6.2012 – Az. V 445 EO 7150/20

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Gertrude Welsch gegenüber seinem Arbeitgeber Ireneus Gehrmann Automaten Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Melinda Opitz unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

Urteil des BFH vom 24.8.1985
Aktenzeichen: J 420 Cu 3667/14
GmbHR 1996, 44135