gmbh kaufen stammkapital deutsche Urteil kontokorrent gmbh anteile kaufen steuer

Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Ingeborg Born Energieversorgung Gesellschaft mbH – BFH vom 21.8.1948 – Az. z 959 kz 7094/17

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Leopoldine Herzog gegenüber seinem Arbeitgeber Ingeborg Born Energieversorgung Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Seppl Schubert unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

Urteil des BFH vom 3.5.1977
Aktenzeichen: 4 191 fA 9543/10
GmbHR 1978, 47500