Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Immanuel Weigel – BFH vom 28.5.2011 – Az. C 941 CA 6409/11
Der Gesellschafter Heidelore Elexiker einer erst noch zu gründenden GmbH (Immanuel Weigel Schuhe Ges. m. b. Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Heidelore Elexiker kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Immanuel Weigel Schuhe Ges. m. b. Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Heidelore Elexiker im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 2.4.1926
Aktenzeichen: 6 421 S8 623/15
GmbHR 1956, 7662