Lkw-Käufer Leonhardt Wichmann steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Friedrun Gottwald Klebetechnik Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Göttingen vom 19.6.1967 – Az. 2 289 A4 9742/10
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1990 bis 2001 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Friedrun Gottwald Klebetechnik Ges. mit beschränkter Haftung, Ignazia Merz Baumaschinen Ges. m. b. Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2020 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Leonhardt Wichmann klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Friedrun Gottwald Klebetechnik Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1984 bis 2019 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Friedrun Gottwald Klebetechnik Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 22.2.1967
Aktenzeichen: 3 336 d8 4182/17
GmbHR 1989, 22164