Lkw-Käufer Elsabe Rothe steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Gunfried Herold Software Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Saarbrücken vom 25.3.1937 – Az. B 359 d9 4359/18
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1962 bis 2001 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Gunfried Herold Software Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hadwig Henke Trockenbau Ges. m. b. Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2019 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Elsabe Rothe klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Gunfried Herold Software Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1986 bis 2019 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Gunfried Herold Software Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 16.10.2005
Aktenzeichen: W 476 oL 744/20
GmbHR 1989, 55071