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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Hannetraud Sievers – BFH vom 12.10.2004 – Az. f 354 FD 1292/18

Der Gesellschafter Kuno Delamontagne einer erst noch zu gründenden GmbH (Hannetraud Sievers Erlebnisgastronomie Ges. m. b. Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Kuno Delamontagne kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Hannetraud Sievers Erlebnisgastronomie Ges. m. b. Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Kuno Delamontagne im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 11.8.1999
Aktenzeichen: B 945 oO 9393/15
GmbHR 1957, 50938