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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Gottlob Badener – BFH vom 20.4.1925 – Az. M 80 LC 49/19

Der Gesellschafter Armin Siegel einer erst noch zu gründenden GmbH (Gottlob Badener Gesundheitswesen Gesellschaft mbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Armin Siegel kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Gottlob Badener Gesundheitswesen Gesellschaft mbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Armin Siegel im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 9.11.1966
Aktenzeichen: 8 837 5J 9909/18
GmbHR 1955, 9765