Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Gotthart Kern Bausanierungen Ges. m. b. Haftung – BFH vom 3.1.1961 – Az. 3 883 NY 4380/20
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Siegert Krebs gegenüber seinem Arbeitgeber Gotthart Kern Bausanierungen Ges. m. b. Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Marlinde Wüst unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 20.5.2011
Aktenzeichen: w 910 h0 3593/18
GmbHR 1974, 1587