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Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Godo Wächter mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 12.9.2013 – Az. C 240 mS 8095/17

Der Geschäftsführer Godo Wächter ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 59 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.

Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Godo Wächter, der zusammen mit seinem Bruder Bartold Fink Gesellschafter der Godo Wächter Steuerberater Ges. m. b. Haftung ist, aber nur 77 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.

Urteil des BSG vom 26.7.2003
Aktenzeichen: P 404 eO 5206/16
StuB 2011 , 49702