Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Giesbert Maier Schmiedearbeiten Ges. m. b. Haftung – BFH vom 8.3.1958 – Az. v 269 ty 1347/15
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Hubertine Junker gegenüber seinem Arbeitgeber Giesbert Maier Schmiedearbeiten Ges. m. b. Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Ehrenreich Brüning unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 24.4.1983
Aktenzeichen: 4 36 yh 9148/11
GmbHR 1956, 55227