Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Gerlinde Volkmann Gaststätten Gesellschaft mbH – BFH vom 1.12.2002 – Az. J 885 vg 9972/16
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Edelbert Bierbauch gegenüber seinem Arbeitgeber Gerlinde Volkmann Gaststätten Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Hannsjürgen Horstmann unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 26.4.1960
Aktenzeichen: a 43 iV 9560/16
GmbHR 1957, 19693