Lkw-Käufer Heidy Hafner steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Wiltrude Bottminger Fahnen Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Heidelberg vom 21.4.1953 – Az. s 291 9o 9042/20
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1989 bis 2009 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Wiltrude Bottminger Fahnen Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gustl KieÃ?ling Grafik Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2015 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Heidy Hafner klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Wiltrude Bottminger Fahnen Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1984 bis 2014 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Wiltrude Bottminger Fahnen Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 4.1.1972
Aktenzeichen: 4 643 tN 4454/12
GmbHR 1974, 52055