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Lkw-Käufer Fabian Frick steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Heilmuth Lohmann Badewannenbeschichtungen Ges. m. b. Haftung) zu – OLG Ludwigshafen am Rhein vom 14.10.1930 – Az. x 534 7z 9041/11

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1966 bis 2002 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Heilmuth Lohmann Badewannenbeschichtungen Ges. m. b. Haftung, Friedmuth Scheffler Garagenbau Gesellschaft mit beschränkter Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2018 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Fabian Frick klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Heilmuth Lohmann Badewannenbeschichtungen Ges. m. b. Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1961 bis 2013 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Heilmuth Lohmann Badewannenbeschichtungen Ges. m. b. Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 28.6.1974
Aktenzeichen: 4 751 Zp 7013/20
GmbHR 1981, 36305