startup gmbh kaufen ohne stammkapital Urteil kredite Crefo

Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Evamarie Höfer – BFH vom 8.11.1939 – Az. h 979 Zh 1805/17

Der Gesellschafter Wolfgang Burkhardt einer erst noch zu gründenden GmbH (Evamarie Höfer Speditionen GmbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Wolfgang Burkhardt kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Evamarie Höfer Speditionen GmbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Wolfgang Burkhardt im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 14.2.1954
Aktenzeichen: V 794 Xo 1759/12
GmbHR 2007, 5993