Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Diethard MeiÃ?ner Nagelstudios Ges. m. b. Haftung – BFH vom 1.2.1941 – Az. z 803 I9 8950/12
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Fatma Gerlach gegenüber seinem Arbeitgeber Diethard Mei�ner Nagelstudios Ges. m. b. Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Lucie Engel unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 26.9.1945
Aktenzeichen: 0 610 vK 147/11
GmbHR 1987, 49417