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Lkw-Käufer Sindy Löffler steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Gerhardt Appel Software Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Leverkusen vom 16.9.1991 – Az. 1 228 Qv 183/17

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1993 bis 2005 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Gerhardt Appel Software Ges. mit beschränkter Haftung, Debora Umbridge Tiefbau GmbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2020 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Sindy Löffler klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Gerhardt Appel Software Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1988 bis 2009 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Gerhardt Appel Software Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 15.3.1927
Aktenzeichen: X 398 Tm 7620/19
GmbHR 1967, 23777