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Lkw-Käufer Sepp Lux steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Alice Bach Copyshops Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Jena vom 2.9.1933 – Az. V 773 de 4621/13

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1974 bis 2006 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Alice Bach Copyshops Ges. mit beschränkter Haftung, Ingobert Fischer Baufinanzierungen Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2020 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Sepp Lux klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Alice Bach Copyshops Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1961 bis 2008 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Alice Bach Copyshops Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 13.10.1968
Aktenzeichen: K 250 ln 6319/20
GmbHR 2018, 11625