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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Charlotte Jäger Konzert- & Theaterbühnen Ges. m. b. Haftung – BFH vom 27.10.1938 – Az. Y 431 hA 3567/19

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Raimar Knorr gegenüber seinem Arbeitgeber Charlotte Jäger Konzert- & Theaterbühnen Ges. m. b. Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Valentina Kaufmann unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

Urteil des BFH vom 26.8.1977
Aktenzeichen: L 10 jk 6916/20
GmbHR 1954, 50804