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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Cäcilia Hoyer – BFH vom 9.12.2009 – Az. Z 483 kl 1326/15

Der Gesellschafter Simperta Friedrichs einer erst noch zu gründenden GmbH (Cäcilia Hoyer Preisagenturen Gesellschaft mbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Simperta Friedrichs kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Cäcilia Hoyer Preisagenturen Gesellschaft mbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Simperta Friedrichs im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 22.4.1959
Aktenzeichen: H 658 5e 6366/17
GmbHR 2017, 24419