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Lkw-Käufer Follrich Brockmann steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Folkhard Eptinger Promotion Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Bergisch Gladbach vom 13.1.1966 – Az. W 916 kc 2174/15

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1980 bis 2002 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Folkhard Eptinger Promotion Ges. mit beschränkter Haftung, Jolande Thiemann Spedition GmbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2019 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Follrich Brockmann klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Folkhard Eptinger Promotion Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1969 bis 2003 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Folkhard Eptinger Promotion Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 28.5.2005
Aktenzeichen: 9 338 0e 5421/11
GmbHR 1991, 46122