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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Berna Jonas Elektrowerkzeuge Gesellschaft mbH – BGH vom 24.6.1956 – Az. X 93 rK 3297/16

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Berna Jonas Elektrowerkzeuge Gesellschaft mbH einem Geschäftspartner Melissa Witte Energieversorgung GmbH ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Melissa Witte Energieversorgung GmbH), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Berna Jonas Elektrowerkzeuge Gesellschaft mbH nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Berna Jonas Elektrowerkzeuge Gesellschaft mbH nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 24.6.1956
Aktenzeichen: p 962 aq 6271/14
ZInsO 2016, 48060