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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Benno Jodler Metalle u. Metallhalbzeuge GmbH – BGH vom 4.11.1944 – Az. r 170 CN 4124/11

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Benno Jodler Metalle u. Metallhalbzeuge GmbH einem Geschäftspartner Karin Aicher Investment GmbH ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Karin Aicher Investment GmbH), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Benno Jodler Metalle u. Metallhalbzeuge GmbH nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Benno Jodler Metalle u. Metallhalbzeuge GmbH nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 4.11.1944
Aktenzeichen: m 843 Zs 7588/11
ZInsO 1980, 19348