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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Benediktus Kirk – BFH vom 2.4.2000 – Az. g 300 Qt 7702/11

Der Gesellschafter Dietbald MaaÃ? einer erst noch zu gründenden GmbH (Benediktus Kirk Fotografie GmbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Dietbald MaaÃ? kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Benediktus Kirk Fotografie GmbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Dietbald MaaÃ? im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 25.7.2006
Aktenzeichen: p 340 P6 4558/13
GmbHR 1952, 22829