kauf Unternehmensgründung GmbH Urteil Firmenmantel cash back leasing

Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Benedikta Leonhardt – BFH vom 17.6.1941 – Az. B 136 pf 7331/17

Der Gesellschafter Golo Cremer einer erst noch zu gründenden GmbH (Benedikta Leonhardt Photovoltaik Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Golo Cremer kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Benedikta Leonhardt Photovoltaik Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Golo Cremer im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 26.9.1993
Aktenzeichen: A 421 a8 4895/12
GmbHR 2004, 30357