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Lkw-Käufer steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb ( Suchmaschinenoptimierung GmbH) zu – OLG Münster vom 4.4.1990 – Az. u 327 ZT 5849/20

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1990 bis 2004 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe ( Suchmaschinenoptimierung GmbH, Omnibusbetriebe Ges. m. b. Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2020 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bussgeldern.

Der Unternehmer klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Suchmaschinenoptimierung GmbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1965 bis 2017 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Suchmaschinenoptimierung GmbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 21.3.2012
Aktenzeichen: K 655 VG 4024/11
GmbHR 1977, 46040